Brennholz aus eigenem Wald unterliegt als Pauschal-Landwirt nach §24 UStG einem Satz von 5,5 % — dieser bleibt 2026 unverändert. Wer der Regelbesteuerung unterliegt, zahlt 7 %. Gewerblicher Handel oder Holzhackschnitzel: 19 %. Ab 01.07.2026 gilt für Maschinen-Verkäufe von Pauschal-Landwirten ebenfalls 19 % — Brennholz ist davon nicht betroffen.
Die Mehrwertsteuer auf Brennholz ist überraschend kompliziert. Drei mögliche Sätze (5,5%, 7%, 19%), abhängig von deinem Steuerstatus und der Art des Verkaufs. Plus eine wichtige Änderung ab 01.07.2026 die viele übersehen. Diese Anleitung erklärt was 2026 für Brennholz-Direktvermarkter gilt.
Schnellantwort
- 5,5% — Brennholz aus eigenem Wald, Pauschal-Landwirt (§24 UStG)
- 7% — Brennholz aus eigenem Wald, Regelbesteuerung
- 19% — Gewerblicher Brennholzhandel ODER Holzhackschnitzel ODER Sägewerks-Produkte
Wichtig 2026: Pauschalsatz für Brennholz bleibt 5,5%. Allgemeiner L+F-Pauschalsatz sinkt auf 7,8%. Ab 01.07.2026: Maschinen-Verkäufe von Pauschal-Landwirten zum Regelsatz 19%.
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Die drei MwSt-Sätze im Detail
5,5% — Pauschalierung nach §24 UStG
Dies ist der häufigste Satz für kleine Brennholz-Direktvermarkter mit eigenem Wald. Voraussetzung:
- Du bewirtschaftest eigenen Wald (Land- und Forstwirtschaft)
- Du hast dich nicht zur Regelbesteuerung optiert
- Dein Vorjahresumsatz lag unter der relevanten Grenze (aktuell €600.000 für Pauschalierung)
Was den Pauschalsatz besonders macht: Du musst keine Vorsteuer-Berechnung machen. Du berechnest 5,5% auf deine Brennholz-Rechnungen und behältst sie als Pauschalierung — du zahlst keine separate Umsatzsteuer an das Finanzamt für diese Umsätze. Die 5,5% gleichen die nicht abziehbare Vorsteuer auf deine Betriebsausgaben aus.
7% — Regelbesteuerung als Landwirt/Forstwirt
Wenn du dich zur Regelbesteuerung optiert hast (in der Regel weil dein Vorsteuer-Saldo überwiegt), gilt für Brennholz aus eigenem Wald der ermäßigte Regelsatz 7%.
Brennholz bleibt im 7%-Bereich weil es als “Holz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen” in Anlage 2 zum UStG (Position 44) gelistet ist.
19% — Gewerblicher Handel + Spezial-Produkte
Der Regelsatz 19% gilt in mehreren Fällen:
Fall 1: Gewerblicher Brennholzhandel. Wenn du Brennholz zukaufst und mit Gewinnabsicht weiterverkaufst, bist du ein Gewerbebetrieb (auch wenn du nebenbei Landwirt bist). Auf den gewerblichen Anteil gilt 19%.
Fall 2: Holzhackschnitzel. Hackschnitzel sind ausdrücklich vom 7%-Satz ausgenommen. Egal ob du Pauschal-Landwirt oder gewerblich bist — Hackschnitzel-Verkauf läuft auf 19%.
Fall 3: Sägewerks-Produkte. Schnittholz, Bretter, Balken — auch wenn du sie aus deinem eigenen Holz produziert hast — werden mit 19% besteuert. Der Pauschalsatz gilt nur für unverarbeitete Forstprodukte.
Die wichtige Änderung ab 01.07.2026
Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes ändert sich die Pauschalierung in einem wichtigen Punkt:
Ab 01.07.2026 müssen Pauschal-Landwirte beim Verkauf von Maschinen den Regelsatz 19% berechnen — auch wenn diese Maschinen vorher im Betriebsvermögen waren.
Was das für Brennholz-Direktvermarkter bedeutet:
- Verkauf von Brennholz: weiterhin 5,5% Pauschalsatz, KEINE Änderung
- Verkauf einer alten Motorsäge / Spalter / Schlepper: ab 01.07.2026 → 19% Regelsatz auch für Pauschal-Landwirte
- Wer eine Maschine kurz vor dem Stichtag verkauft (bis 30.06.2026): noch mit Pauschalierung möglich
Detail-Anleitung findet sich beim Maschinenring Oberallgäu.
Persona-Beispiele
Karl, 58, Pauschal-Landwirt mit 35 ha Wald
Karl verkauft 80 Festmeter Brennholz pro Jahr aus eigenem Wald. Er ist pauschalierter Land- und Forstwirt.
→ 5,5% MwSt auf alle Brennholz-Rechnungen. Behält die 5,5% als Pauschalierung, zahlt keine separate USt an das Finanzamt für Brennholz.
Maria, 42, regelbesteuerte Forstwirtin mit 80 ha Wald
Maria hat sich zur Regelbesteuerung optiert weil sie hohe Investitionen mit Vorsteuer hat (neuer Forwarder).
→ 7% MwSt auf Brennholz-Rechnungen. Vorsteuer auf Diesel, Maschinen-Reparaturen voll abziehbar.
Franz, 51, Brennholzhändler mit Zukauf
Franz kauft Stammholz von Forstbetrieben zu, spaltet und verkauft an Privatkunden. Eigener Wald: nur 5 ha.
→ Gewerbebetrieb. 19% MwSt auf alle Brennholz-Verkäufe (das ist Handelsware, kein L+F-Erzeugnis).
Lisa, 36, Pauschal-Landwirtin verkauft Hackschnitzel
Lisa hat 25 ha Wald und produziert Hackschnitzel mit eigenem Häcksler aus eigenem Holz.
→ Brennholz: 5,5%. Hackschnitzel: 19% (ausdrücklich ausgenommen vom Pauschalsatz).
Häufiger Fehler: falsche Persona-Zuordnung
Der schmerzlichste Fehler in der Praxis: Du berechnest beim Kunden 5,5% Pauschalsatz, der Kunde ist aber vorsteuerabzugsberechtigt (z. B. ein Tischler) und zieht 5,5% Vorsteuer. Bei deiner Buchprüfung stellt sich heraus: du hättest 7% berechnen müssen (Regelbesteuerung), oder das war eine gewerbliche Lieferung mit 19%. Du musst die Differenz nachzahlen — der Kunde will sie nicht zurückerstatten.
Lösung: Persona-Zuordnung sauber machen. Bei jedem Kunden klar definieren:
- Privatkunde → dein Pauschalsatz gilt (5,5%)
- Gewerblicher Kunde (mit UID) → Steuerstatus klären, ggf. Regelsatz
- Eigene Persona klären → bist du wirklich Pauschalierer oder Regelbesteuerer?
Im Tool Hofwerk · Brennholz wird das einmal beim Onboarding eingestellt — danach läuft die MwSt-Logik automatisch.
Aufbewahrungsfristen
Alle Brennholz-Rechnungen und Lieferscheine: 6 Jahre nach §147 AO. Steuerberater empfehlen für Brennholz wegen der Komplexität 10 Jahre Aufbewahrung als Sicherheitspuffer.
Brennholz-Steuer-Checkliste 2026
Vor dem nächsten Verkauf prüfen:
- Eigene Persona klar (Pauschal-Landwirt / Regelbesteuerung / Gewerbe)?
- Korrekter MwSt-Satz auf Rechnung (5,5% / 7% / 19%)?
- Lieferschein mit Pflichtangaben + Trocknungs-Status?
- Falls Hackschnitzel/Sägewerks-Produkte mitverkauft: separate Position mit 19%?
- Beleg für 6 Jahre archiviert?
Disclaimer
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Bei Unsicherheit: Steuerberater fragen, vor allem wenn du an der Grenze zwischen L+F und Gewerbe wirtschaftest oder die Pauschalierungs-Optionsentscheidung ansteht.
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